Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auf der Website der ASOO wurden die personellen Voraussetzungen für die Durchführung des modularen Unterrichts in allen Bildungssektoren veröffentlicht. Vorschläge zur Änderung und/oder Ergänzung dieser Voraussetzungen – sowohl für die 1. als auch für die 2. Klasse – können bis zum 30. September 2026 über das unter folgendem Link verfügbare Formular eingereicht werden:
https://forms.gle/taJKJi4fBM2Ai9Aj7
Wir empfehlen Ihnen, Vorschläge für jene Qualifikationen einzureichen, in denen Sie unterrichten. Bitte achten Sie dabei insbesondere auf die Kommunikationsmodule und weisen Sie darauf hin, dass Fremdsprachenlehrerinnen und -lehrer in allen Gruppen von Lernergebnissen unterrichten können und nicht nur in einzelnen.
Textvorschlag, den Sie entsprechend anpassen können:
„Da Fremdsprachenlehrerinnen und -lehrer für Kommunikationsmodule wie Geschäftskommunikation, Kommunikationskompetenzen im Tourismus, Präsentationskompetenzen, Marketing, Medien und Kommunikation, Informations- und Kommunikationstechnologie, Grundlagen des Maschinenschreibens in der Bürokommunikation, Geschäftskorrespondenz, Business-Etikette, mündliche Geschäftskommunikation, interkulturelle Kommunikation, die Erstellung von Arbeitsaufträgen und Angeboten sowie für Module im Zusammenhang mit Projekten der Europäischen Union und anderen internationalen Projekten, Geschäftsverhandlungen und Unternehmenskultur qualifiziert sind, fordern wir, dass Fremdsprachenlehrerinnen und -lehrer ebenfalls in die personellen Voraussetzungen für Kommunikationsmodule aufgenommen werden. Darüber hinaus fordern wir, dass der Einsatz von Fremdsprachenlehrerinnen und -lehrern in Kommunikationsmodulen weder vom Curriculum der jeweiligen Berufsbildungseinrichtung abhängig gemacht noch auf einzelne Gruppen von Lernergebnissen beschränkt wird, sondern verbindlich vorgesehen ist.“
